Windleitfäden: Ins Blaue hinein

Von Dr. Volker Runkel.

In der Landschaftsplanung müssen meist auch die Auswirkungen von Planungen auf Fledermäuse untersucht werden. Liegen bereits ausreichend Daten aus dem Gebiet vor, können diese als Grundlage herangezogen werden. Zur Sammlung solcher Daten werden bei den Behörden Datenbanken geführt. Kann nun im Umkehrschluss das Fehlen von Daten auch als Fehlen von Fledermäusen interpretiert werden? Können Planer freigestellt werden von Untersuchungen, wenn keine Daten vorhanden sind? Oder: kann einem Planer zugemutet werden, ins Blaue hinein Fledermäuse untersuchen zu müssen, wenn keine Daten vorhanden sind?

Aktueller Anlass: Windleitfäden

Aktuelle Windleitfäden – u.a. aus Bayern oder NRW – fordern nur dann Fledermaus-Untersuchungen, wenn es bereits ernst zunehmende Hinweise aus dem überplanten Gebiet gibt. Nur dann ist vom Fledermausschlag auch auszugehen, und somit die Gefährdungsabschätzung nötig. Ansonsten kann dies nicht vom Auftraggeber verlangt werden. Rechtlich wird dies untermauert durch das Urteil BVerwG 9 A 14.07 Rn. 54. Hier als Auszug:

… setzt … eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Trassenbereich vorhandenen Tierarten und ihrer Lebensräume voraus …Das verpflichtet die Behörde nicht, ein lückenloses Arteninventar zu erstellen. … Lassen bestimmte Vegetationsstrukturen sichere Rückschlüsse auf die faunistische Ausstattung zu, so kann es mit der gezielten Erhebung der insoweit maßgeblichen repräsentativen Daten sein Bewenden haben. Sind von Untersuchungen keine weiterführenden Erkenntnisse zu erwarten, müssen sie auch nicht durchgeführt werden. Untersuchungen quasi „ins Blaue hinein“ sind nicht veranlasst.

1. Ausreichendes Artinventar ermitteln durch Bestandsaufnahme oder aus Gegebenheiten ableiten
2. Sind keine weiterführenden Erkenntnisse zu erwarten, auch keine Erhebung nötig

Solche Untersuchungen, die keine neuen Erkenntnisse liefern, versteht das Gericht als ins Blaue hinein. Das bedeutet, dass die Datenbank der Behörde alle relevanten Fledermausdaten des Gebiets enthält oder der Naturraum einen sicheren Ein- oder Ausschluss relevanter Fledermaus-Arten ermöglicht. [Weiterlesen…]

 

Tagung: Fledermäuse in der Landschaftsplanung V

Dienstag, 26. November 2013 in Recklinghausen. Neue Handlungsräume und aktuelle Erkenntnisse zum Artenschutz, Erfahrungen aus Maßnahmenumsetzungen und Monitorings

Zum Thema:
Alle heimischen Fledermausarten werden im Anhang IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG) geführt und gelten somit nach § 7 (2) Nr. 14b BNatSchG zu den „streng geschützten Arten“. Auf alle Arten treffen die allgemeinen Vorgaben des Artenschutzes gemäß § 44 (1) BNatSchG und Art. 12 der FFH-Richtlinie zu. Bei unvermeidlichen Beeinträchtigungen der Fledermäuse und ihrer Lebensstätten gelten die Bestimmungen aus § 45 (7) BNatSchG.

Daher sind Auswirkungen von Eingriffen auf alle Fledermausarten zu berücksichtigen. Es eröffnen sich immer wieder neue Handlungsfelder für die Akteure, z.B. Vermeidung/Verminderung störender Lichteinwirkung auf bedeutende Funktionsräume, Bewältigung fachlich fundierter ökologischer Begleitung von Maßnahmenumsetzungen unter oftmals zeitlichen und praktischen Zwängen, uvm.

Grundlage müssen qualitativ hochwertige Felduntersuchungen, aber auch unterstützende Abfragen und korrekte Interpretationen von zusätzlich verfügbaren Daten- und Literaturquellen sein. Daraus resultieren Fachgutachten und artenschutzrechtliche Prüfungen, die dem Artenschutz gerecht werden und juristischen Auseinandersetzungen standhalten können. Auflagen in der Artenschutzpraxis sind Maßnahmenkonzepte, ökologische Baubegleitungen und Monitorings. Dafür ist neben der Aktualisierung und dem kritischen Hinterfragen von Methoden in der Eingriffsplanungs-Praxis aber auch eine fortlaufende Optimierung unseres Wissens durch den Einbezug neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie ein fortlaufender Austausch zwischen allen Beteiligten vonnöten.

Ziel unserer Veranstaltungen ist es neue Erkenntnisse im Planungspraxisbezug anhand von Fallbeispielen aber auch anhand wissenschaftlicher Studien sowie unter juristischer Betrachtung vorzustellen. Fortlaufend beschäftigt uns die adäquate Berücksichtigung des Tötungsverbots im Zusammenhang mit der Windkraftplanung -offensichtlich eine bisher noch nicht gelöste Fragestellung. Referent/innen aus NRW, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg und Bayern nehmen dabei als Vertreter von Behörden, wissenschaftlichen Instituten und Büros Bezug auf fledermauskundliche Themen in den oben erläuterten Zusammenhängen.

 

 

Programm

Dienstag, 26.11.2013
Dauer: 09:00 – ca. 16:30 Uhr

09:00 Uhr Tagungsbeginn
Tagungsbüro, Poster-Annahme, Freiraum für Gespräche, Getränketheke
09:30 Uhr Begrüßung
Echolot GbR, NUA
09:45 Uhr Dr. Matthias Kaiser:
Datenbanken des Landes NRW zu planungsrelevanten Arten – Möglichkeiten und Grenzen
Diskussion
10:20 Uhr Prof. Dr. Edmund Brandt:
Zur Auslegung des Merkmals Tötungsverbot in § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG – unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Risikodiskussion
Diskussion

10:55 Uhr Kaffeepause, Posterpräsentation

11:20 Uhr Dr. Christian Voigt:
Fledermaus-Schlagopfer an Windkraftanlagen – vernachlässigbare Verluste oder Artenschutzkrise?
Diskussion
11:55 Uhr Daniel Fuchs:
Fledermausmigration über Mitteleuropa – ein F&E-Projekt des Bundesamtes für Naturschutz
Diskussion

12:30 Uhr Mittagspause, Posterpräsentation

14:00 Uhr Torsten Blohm:
Der größte Solarpark auf der längsten Landebahn Deutschlands und das in weniger als vier Monaten – Erfahrungen bei der Errichtung des Solarparks Groß Dölln (Nordostbrandenburg)
Diskussion
14:35 Uhr Christian Soller:
Ökologische Baubegleitung bei Baumfällungen – Ein Praxisbericht
Diskussion

15:10 Uhr Kaffeepause, Posterpräsentation

15:40 Uhr Daniel Lewanzik:
Nicht stofflich aber doch ein ‚Schadstoff‘ – über die Relevanz von künstlichem Licht in der Eingriffsplanung
Diskussion
Ende ca. 16:30 Uhr

 

 

Tagungsstätte:
Umspannwerk Recklinghausen, Bochumer Str. 253, Recklinghausen

Ausrichter:
Echolot GbR in Kooperation mit der Natur- und Umweltschutzakademie des Landes NRW (NUA)

Leitung: Echolot GbR

Anmeldung:
Die Anmeldung für die Tagung inkl. des Mittagessens (auch vegetarisch) erfolgt über die NUA NRW telefonisch unter 02361-305-3344 bis zum 15.11.2013 oder über das Internet http://www.nua.nrw.de/veranstaltungen/jahresprogramm/ und ist dann verbindlich. Der Tagungs- und Essensbeitrag wird beim Tagungsbüro vor Ort entrichtet.

Begrenzte Teilnehmerzahl!

Eine Anmeldebestätigung erfolgt telefonisch oder per e-mail. Bitte geben Sie für Rückfragen Ihre Telefonnummer und e-mail-Adresse an.

Teilnehmerkreis:
VertreterInnen aus Behörden, Landschaftsplanungs- und Gutachterbüros, Verbänden etc. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an:
Echolot GbR in Münster unter 0251-618971-20
oder per email an info@buero-echolot.de.

Kosten:
Es wird ein Teilnahmebeitrag von 35 € erhoben, der bei der Anmeldung fällig wird. Für ein Mittagessen (auch vegetarisch) sowie warme und kalte Getränke und kleine Erfrischungen ist ein Unkostenbeitrag zu entrichten, der im Teilnahmebeitrag bereits fest enthalten ist.

Posterbeiträge:
Zur Gestaltung des Rahmenprogramms würden wir uns über Themen bezogene Posterbeiträge Ihrerseits freuen. Bitte melden Sie diese telefonisch oder per email bei der Echolot GbR an.

Anfahrt:
Anfahrt mit dem PKW: Über A 42, Ausfahrt Herne-Baukau, Richtung Recklinghausen, Beschilderung: Route Industriekultur folgen.
Achtung: Bei Nutzung eines Navigationssystems bitte folgende Adresse eingeben: Bochumer Straße 253, 45663 Recklinghausen!

Anreise mit dem ÖPNV: Bahnhof Herne Buslinie SB 20 Haltestellen Hochlarmarkstrasse oder Kanalbrücke (Fahrzeit 8 Minuten)
Bahnhof Recklinghausen: Buslinie SB 20 Haltestellen Hochlarmarkstrasse oder Kanalbrücke (Fahrzeit 25 Minuten)

Download: Fledermaeuse-in-der-Landschaftsplanung-V

 

 

 

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