Tagung: Fledermäuse in der Landschaftsplanung V

Dienstag, 26. November 2013 in Recklinghausen. Neue Handlungsräume und aktuelle Erkenntnisse zum Artenschutz, Erfahrungen aus Maßnahmenumsetzungen und Monitorings

Zum Thema:
Alle heimischen Fledermausarten werden im Anhang IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG) geführt und gelten somit nach § 7 (2) Nr. 14b BNatSchG zu den „streng geschützten Arten“. Auf alle Arten treffen die allgemeinen Vorgaben des Artenschutzes gemäß § 44 (1) BNatSchG und Art. 12 der FFH-Richtlinie zu. Bei unvermeidlichen Beeinträchtigungen der Fledermäuse und ihrer Lebensstätten gelten die Bestimmungen aus § 45 (7) BNatSchG.

Daher sind Auswirkungen von Eingriffen auf alle Fledermausarten zu berücksichtigen. Es eröffnen sich immer wieder neue Handlungsfelder für die Akteure, z.B. Vermeidung/Verminderung störender Lichteinwirkung auf bedeutende Funktionsräume, Bewältigung fachlich fundierter ökologischer Begleitung von Maßnahmenumsetzungen unter oftmals zeitlichen und praktischen Zwängen, uvm.

Grundlage müssen qualitativ hochwertige Felduntersuchungen, aber auch unterstützende Abfragen und korrekte Interpretationen von zusätzlich verfügbaren Daten- und Literaturquellen sein. Daraus resultieren Fachgutachten und artenschutzrechtliche Prüfungen, die dem Artenschutz gerecht werden und juristischen Auseinandersetzungen standhalten können. Auflagen in der Artenschutzpraxis sind Maßnahmenkonzepte, ökologische Baubegleitungen und Monitorings. Dafür ist neben der Aktualisierung und dem kritischen Hinterfragen von Methoden in der Eingriffsplanungs-Praxis aber auch eine fortlaufende Optimierung unseres Wissens durch den Einbezug neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie ein fortlaufender Austausch zwischen allen Beteiligten vonnöten.

Ziel unserer Veranstaltungen ist es neue Erkenntnisse im Planungspraxisbezug anhand von Fallbeispielen aber auch anhand wissenschaftlicher Studien sowie unter juristischer Betrachtung vorzustellen. Fortlaufend beschäftigt uns die adäquate Berücksichtigung des Tötungsverbots im Zusammenhang mit der Windkraftplanung -offensichtlich eine bisher noch nicht gelöste Fragestellung. Referent/innen aus NRW, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg und Bayern nehmen dabei als Vertreter von Behörden, wissenschaftlichen Instituten und Büros Bezug auf fledermauskundliche Themen in den oben erläuterten Zusammenhängen.

 

 

Programm

Dienstag, 26.11.2013
Dauer: 09:00 – ca. 16:30 Uhr

09:00 Uhr Tagungsbeginn
Tagungsbüro, Poster-Annahme, Freiraum für Gespräche, Getränketheke
09:30 Uhr Begrüßung
Echolot GbR, NUA
09:45 Uhr Dr. Matthias Kaiser:
Datenbanken des Landes NRW zu planungsrelevanten Arten – Möglichkeiten und Grenzen
Diskussion
10:20 Uhr Prof. Dr. Edmund Brandt:
Zur Auslegung des Merkmals Tötungsverbot in § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG – unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Risikodiskussion
Diskussion

10:55 Uhr Kaffeepause, Posterpräsentation

11:20 Uhr Dr. Christian Voigt:
Fledermaus-Schlagopfer an Windkraftanlagen – vernachlässigbare Verluste oder Artenschutzkrise?
Diskussion
11:55 Uhr Daniel Fuchs:
Fledermausmigration über Mitteleuropa – ein F&E-Projekt des Bundesamtes für Naturschutz
Diskussion

12:30 Uhr Mittagspause, Posterpräsentation

14:00 Uhr Torsten Blohm:
Der größte Solarpark auf der längsten Landebahn Deutschlands und das in weniger als vier Monaten – Erfahrungen bei der Errichtung des Solarparks Groß Dölln (Nordostbrandenburg)
Diskussion
14:35 Uhr Christian Soller:
Ökologische Baubegleitung bei Baumfällungen – Ein Praxisbericht
Diskussion

15:10 Uhr Kaffeepause, Posterpräsentation

15:40 Uhr Daniel Lewanzik:
Nicht stofflich aber doch ein ‚Schadstoff‘ – über die Relevanz von künstlichem Licht in der Eingriffsplanung
Diskussion
Ende ca. 16:30 Uhr

 

 

Tagungsstätte:
Umspannwerk Recklinghausen, Bochumer Str. 253, Recklinghausen

Ausrichter:
Echolot GbR in Kooperation mit der Natur- und Umweltschutzakademie des Landes NRW (NUA)

Leitung: Echolot GbR

Anmeldung:
Die Anmeldung für die Tagung inkl. des Mittagessens (auch vegetarisch) erfolgt über die NUA NRW telefonisch unter 02361-305-3344 bis zum 15.11.2013 oder über das Internet http://www.nua.nrw.de/veranstaltungen/jahresprogramm/ und ist dann verbindlich. Der Tagungs- und Essensbeitrag wird beim Tagungsbüro vor Ort entrichtet.

Begrenzte Teilnehmerzahl!

Eine Anmeldebestätigung erfolgt telefonisch oder per e-mail. Bitte geben Sie für Rückfragen Ihre Telefonnummer und e-mail-Adresse an.

Teilnehmerkreis:
VertreterInnen aus Behörden, Landschaftsplanungs- und Gutachterbüros, Verbänden etc. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an:
Echolot GbR in Münster unter 0251-618971-20
oder per email an info@buero-echolot.de.

Kosten:
Es wird ein Teilnahmebeitrag von 35 € erhoben, der bei der Anmeldung fällig wird. Für ein Mittagessen (auch vegetarisch) sowie warme und kalte Getränke und kleine Erfrischungen ist ein Unkostenbeitrag zu entrichten, der im Teilnahmebeitrag bereits fest enthalten ist.

Posterbeiträge:
Zur Gestaltung des Rahmenprogramms würden wir uns über Themen bezogene Posterbeiträge Ihrerseits freuen. Bitte melden Sie diese telefonisch oder per email bei der Echolot GbR an.

Anfahrt:
Anfahrt mit dem PKW: Über A 42, Ausfahrt Herne-Baukau, Richtung Recklinghausen, Beschilderung: Route Industriekultur folgen.
Achtung: Bei Nutzung eines Navigationssystems bitte folgende Adresse eingeben: Bochumer Straße 253, 45663 Recklinghausen!

Anreise mit dem ÖPNV: Bahnhof Herne Buslinie SB 20 Haltestellen Hochlarmarkstrasse oder Kanalbrücke (Fahrzeit 8 Minuten)
Bahnhof Recklinghausen: Buslinie SB 20 Haltestellen Hochlarmarkstrasse oder Kanalbrücke (Fahrzeit 25 Minuten)

Download: Fledermaeuse-in-der-Landschaftsplanung-V

 

 

 

Fliegenfänger als Fledermausfallen

Klebefallen können nicht nur für Fliegen zu einer Falle werden. Neben Insekten, verfangen sich immer wieder Fledermäuse in den Fliegenfallen. Werden sie nicht rechtzeitig gefunden und befreit, verenden sie qualvoll. Gerettete Fledermäuse kommen oft in die Obhut von Fledermausexperten und werden mit Hilfe von Pflanzenöl oder Babypuder von dem Klebstoff befreit und anschließend wieder gesund gepflegt.

Anscheinend sind vor allem Arten betroffen, die in Stallungen nach Nahrund suchen bzw. in direkter Nachbarschaft des Menschen leben (also Zwerg-, Fransen-, Wimperfledermaus). Aber auch Langohren wurden schon in Fliegenfallen gefunden. Leider können derzeit keine gesicherten Aussagen darüber getroffen werden, welche Arten noch betroffen sind und wie viele Tiere bisher in Fliegenfängern gefunden wurden.

Darum werden von Florian Pointke, von der Fledermaus AG Münster und der Koordinationsstelle für Fledermausschutz und -forschung in Österreich, alle bekannten Fälle gesammelt. Wer von Fledermäusen berichten kann, die sich in Fliegenfängern verfangen haben, melde sich bitte bei Florian Pointke (flo@pointke.de). Besonders von Interesse ist dabei, welche Art betroffen ist, wo und wann wurde die Fledermaus gefunden. Gibt es bei Pfleglingen, die in einem Fliegenfänger klebten, irgendwelche Auffälligkeiten (z.B. Entzündung der Augen)?

Aufruf zur Erfassung von Windkraftopfern – jetzt ist Zugzeit für Fledermäuse und Vögel

Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen,

jetzt ist Zugzeit für Fledermäuse und Vögel; eine Zeit in der wir etliche Kollisionen erwarten:

In den vergangenen Tagen gab es aus den östlichen Bundesländern vermehrt Meldungen von verunglückten Fledermäusen an Windkraftanlagen. Brandenburgs Vogelschutzwarte archivierte 142 Totfunde von Fledermäusen an Windenergieanlagen in 7 Arten aus Deutschland, unter anderem:

– 56 % Großer Abendsegler
– 17 % Rauhhautfledermaus
– 5 % Mausohr.

Gegenwärtig ziehen diese Arten, so dass gerade jetzt Funde zu erwarten sind. Bitte suchen Sie in den kommenden Wochen verstärkt unter Windkraftanlagen nach Kollisionsopfern. Bitte erfassen Sie auch die gefundenen Vögel. Wir sind für jede Meldung dankbar!

Meldungen bitte an:
RLP: AKF-RLP
René Reifenrath
Riedweg 28
55130 Mainz
(06131) 86535,
E.Mail: rreifenr@mainz-online.de

BRD: LUA – VSW
Tobias Dürr
Tel.: (033 207) 51 271,
E-Mail: tobias.duerr@lua.brandenburg.de

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