Position des BVF zum Fledermausschutz beim Ausbau der Windkraft
Im Rahmen des Koalitionsvertrages der Bundesregierung (SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP) für die Legislaturperiode 2021-2025 wird der Klimaschutz zum zentralen Thema aufgewertet, wodurch die Belange der nach dem § 7 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders und streng, sowie nach der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (RL 92/43 EWG) geschützten Fledermäuse betroffen sind.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, “das europäische Naturschutzrecht eins-zu-eins also “die Energiewende ohne Abbau ökologischer Standards” im Hinblick auf die Weiterentwicklung der naturverträglichen Windenergieproduktion in Deutschland umzusetzen. Der BVF begrüßt ausdrücklich die politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung zur Bewältigung zweier globaler Krisen: Der Biodiversitätskrise und der Klimakrise.
Wir wissen um die große Herausforderung, rasch adäquate Lösungen zu finden, da beide Themenkreise ineinandergreifen und die jeweiligen Lösungsansätze konfliktträchtig und drängend sind. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angestrebte Schutzgüterabwägung zugunsten der Belange der Erneuerbaren Energien (EE) und die Absichtserklärung eines beschleunigten Ausbaus von Windenergieanlagen (WEA) im Sinne von inhaltlich vereinfachten und somit beschleunigten Planungsverfahren nimmt der BVF zum Anlass, zu den aufgeworfenen Fragen und Diskussionspunkten Stellung zu nehmen.
Das hierzu durch den Arbeitskreis Windenergie des Bundesverband für Fledermauskunde Deutschland e.V. – BVF erstellte Positionspapier ist zum Download erhältlich.