Schutz der Fledermausquartiere
Alle besetzten und auch zeitweise unbesetzten Fledermausquartiere sind durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Bitte lassen Sie den Fledermäusen ihre Heimstätte, wenn sich bei Ihnen im Haus eine Kolonie zusammengefunden hat.
Selbstverständlich kann es durch die Fledermäuse auch zu Beeinträchtigungen kommen, zum Beispiel durch den Kot der Tiere, der auf der Veranda oder dem Fensterbrett liegt. Doch bedenken Sie, dass sie ein wertvolles Fledermausquartier erhalten, wenn Sie für eine kurze Zeit im Jahr den Kot dulden. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, um die Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten. Beispielsweise die Anbringung eines Kotbrettchens. Wir informieren Sie gerne.
Auch die Winterquartiere dürfen keinesfalls zerstört werden. Vielmehr sollten den Fledermäusen noch weitere Quartiere angeboten werden.
Störungen vermeiden
Fledermäuse dürfen in ihren Quartieren nicht gestört und beunruhigt werden. Im Winter kann dies den Erschöpfungstod für die Tiere bedeuten, im Sommer das Verlassen des Quartiers zur Folge haben.