Antworten zum 1.500 Meter Gesetz: Nisthilfen für kollisionsgefährdete Fledermausarten
Die am 29.07.2022 in Kraft getretene Änderung des Bundesnaturschutzgesetz, speziell das „Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) mit dem § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land“ sorgt für erhebliche Unsicherheiten und Verwirrungen bei Naturschützenden und Naturschutzbehörden.
Da bei uns im Landesfachausschuss Fledermausschutz NRW viele Fragen aufgelaufen sind haben wir bei Josef Tumbrinck, dem Sonderbeauftragten für das Nationale Artenhilfsprogramm im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) nachgefragt.
Lesen Sie hier den Beitrag: Fragen zu § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land