Naturverträglicher Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen
Gespräche zwischen NABU und LEE ergebnislos eingestellt
Düsseldorf – Klima- und Biodiversitätskrise bedrohen gleichermaßen die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen. Um dem verfassungsrechtlich begründeten Klimaschutzgebot gerecht zu werden, muss die Energieversorgung flächendeckend auf Erneuerbaren Energien beruhen, indessen darf der hierzu beitragende Ausbau der Windenergie nicht dazu führen, die Biodiversitätskrise zu verschärfen und das Artensterben zu beschleunigen.
In Anerkennung dessen haben NABU und LEE den Versuch unternommen, sich im Interesse eines naturverträglichen Ausbaus der Windenergie in Nordrhein-Westfalen auf einen Katalog von Kriterien für die Auswahl jener Flächen zu verständigen, auf denen sich die Nutzung der Windenergie entfalten kann, ohne ökologisch wertvolle Lebensräume in Anspruch zu nehmen, gefährdete Tierarten zu schädigen oder wichtige Erholungsräume der Bevölkerung in Mitleidenschaft zu ziehen. Die in konstruktiver und in sachlicher Atmosphäre geführten Gespräche wurden nun ergebnislos beendet, nachdem die Landesregierung wesentliche Entscheidungen bereits getroffen hat und nach den Angaben des Umweltministers Oliver Krischer nicht einmal davor Halt machen will, die Windenergienutzung in den künftig noch auszuweisenden Schutzgebieten zu ermöglichen (Presseinformation vom 7. März 2023).
Da derartige Entscheidungen der Landespolitik weitere Bemühungen um eine Verständigung zwischen den Verbänden nicht mehr als sinnstiftend erscheinen lassen, wurden die Gespräche zwischen NABU und LEE ergebnislos beendet. Das ändert allerdings nichts daran, dass der NABU den Prozess der Identifikation und Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung auf Ebene der Raumordnungsplanung weiterhin kritisch begleiten und sich dafür einsetzen wird, dass die Natur in Nordrhein-Westfalen nicht „unter die (Wind-)Räder kommt“.
Der NABU hält die Forderung uneingeschränkt aufrecht, dass die bereits bestehenden und noch auszuweisenden Gebiete des europäischen Netzes Natura 2000, Nationalparke und Nationale Naturmonumente, Naturschutzgebiete und Biosphärenreservate, gesetzlich geschützte Biotope, Wildnisentwicklungsgebiete und Naturwaldzellen, sowie die für den Biotopverbund wichtigen Gebiete in Nordrhein-Westfalen, der Windkraftnutzung nicht kurzerhand geopfert werden. Außerdem müssen auf Basis von entsprechenden Fachbeiträgen zu Artenschutz und Windenergie die Schwerpunktvorkommen windenergiesensibler Arten sowohl bei der Verteilung der Flächenbeitragswerte im Landesentwicklungsplan als auch bei der späteren Ausweisung von Windenergiegebieten Berücksichtigung finden.
Mit Rücksicht darauf, dass die Waldfläche pro Einwohner bundesweit rund 1.265 m2 beträgt, während sich der Anteil in Nordrhein-Westfalen lediglich auf 470 m2 pro Einwohner beläuft, setzt sich der NABU für die Erhaltung des Waldes ein, der Erholungsfunktionen für die Bevölkerung sowie bedeutende Klimaschutzfunktionen erfüllt. Auch wenn der erforderliche Ausbau der Windenergie ohne die Inanspruchnahme von Waldflächen nicht auskommen wird, müssen doch jedenfalls die für die Erholung der Bevölkerung wichtigen und ökologisch wertvollen Laub- und Mischwälder vor den negativen Auswirkungen der Windkraftnutzung unabhängig davon geschützt werden, ob sie zu irgendeinem Zeitpunkt durch Windwurf, Käferfraß oder Dürre geschädigt worden sind.
Der beschleunigte Ausbau der Windenergie entspricht fraglos einem öffentlichen Interesse von besonderem Gewicht. Nichts anderes gilt aber für den Schutz der Biodiversität einschließlich der Vielfalt der Lebensräume und Arten. In diesem Sinne wird sich der NABU auch weiterhin im Interesse der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen in Nordrhein-Westfalen dafür stark machen, dass sich die Nutzung der Windenergie hierzulande in naturverträglichen Bahnen vollzieht.